Allgemeine Mandatsbedingungen der Kanzlei Werwitzki & Taubert Rechtsanwälte

(im Weiteren: „Rechtsanwälte“)

Für Verträge mit den Rechtsanwälten, die auf die Erteilung von rechtlichem Rat und Auskunft, eine anwaltliche Geschäftsbesorgung (zB außergerichtliche Vertretung des Mandanten, Erstellung von Verträgen etc.) oder die Vertretung des Auftraggebers in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren zum Gegenstand haben (nachfolgend: „Mandat“ oder „Beratungsleistung“), gelten folgende allgemeine Mandatsbedingungen; diese geltend auch für die Vertragsanbahnung sowie Folgeverträge mit dem Auftraggeber (nachfolgend „Mandant“):

1. Zustandekommen und Umfang des Mandats

Ein Mandat kommt durch die Annahme eines entsprechenden Angebots des Mandanten zustande. Vertragspartner des Mandanten ist die og Kanzlei; sofern nicht durch schriftliche Vereinbarung ausdrücklich vereinbart, besteht kein Anspruch auf die Bearbeitung durch einen bestimmten Rechtsanwalt oder Mitarbeiter der Rechtsanwälte.
Der Umfang des Mandats ergibt sich aus dem durch den Mandatsantrag des Mandanten begrenzten Mandatsvertrag. Sofern nicht durch schriftliche Vereinbarung ausdrücklich anders vereinbart

(a) bezieht sich die Beratungsleistung ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland,

(b) umfasst die Beratungsleistung keine steuerrechtliche Beratung (steuerliche Auswirkungen hat der Mandant durch fachkundige Dritte, zB Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, auf eigene Veranlassung und Kosten klären zu lassen und etwaige steuerrechtliche Gestaltungsanforderungen den Rechtsanwälten rechtzeitig mitzuteilen bzw. durch die steuerlichen Berater des Mandanten mitteilen zu lassen,

(c) wird die Beratungsleistung ausschließlich gegenüber dem Mandanten erbracht, die Rechtsanwälte übernehmen gegenüber Dritten keine Haftung oder Verantwortlichkeit, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarung ausdrücklich in den Schutzbereich des Mandats einbezogen werden,

(d) sind die Rechtsanwälte zur Einlegung von Rechtsmitteln (zB Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil) und Rechtsbehelfen nur dann verpflichtet, soweit dies durch schriftliche Vereinbarung ausdrücklich als Mandatsinhalt vereinbart wurde.

2. Pflichten der Rechtsanwälte

Sofern der Mandant Verbraucher iSd § 13 BGB ist, das Mandat ausschließlich unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln zustande kam und der Vertragsschluss im Rahmen eines von den Rechtsanwälten für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- und Dienstleistungssystem erfolgte, steht dem Mandanten ein Widerrufsrecht zu. Eine Verpflichtung zum Tätigwerden der Rechtsanwälte besteht dann frühestens mit Annahme des Mandats und nach Ablauf eines etwaigen Widerrufsrechts bzw. vor dessen Ablauf mit einem ausdrücklichen Verlangen des Mandanten mit dem Inhalt

„Ich verlange ausdrücklich, dass die Rechtsanwälte bereits vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit der Mandatsbearbeitung beginnen und stimme einem entsprechenden Beginn der Mandatsbearbeitung zu.

Die Rechtsanwälte haben mich darauf hingewiesen, dass mein Widerrufsrecht schon vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist erlischt, wenn die Rechtsanwälte zuvor ihre anwaltliche Leistung vollständig erbracht haben.“

Im Rahmen ihres Tätigwerdens werden die Rechtsanwälte insbesondere folgende Leistungen erbringen:

a) Rechtliche Prüfung
Die Rechtsanwälte werden die Rechtssache des Mandanten sorgfältig prüfen, ihn über das Ergebnis der Prüfung unterrichten und gegenüber Dritten die Interessen des Mandanten im jeweils beauftragten Umfang rechtlich vertreten;

b) Verschwiegenheit
Die Rechtsanwälte sind berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was den Rechtsanwälten iRd Mandats durch den Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht den Rechtsanwälten grds. ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Die Rechtsanwälte sind jedoch berechtigt, zur Erfüllung eigener steuerlicher Pflichten den Finanzbehörden die Mandatsbeziehung (Name, Adresse, Umsatzsteuer-ID des Mandanten, Gegenstand des Mandats und Höhe der Vergütung) offenzulegen.

Keine Verschwiegenheitsverpflichtung gilt bei der Inanspruchnahme einer Rechtsschutzversicherung des Mandanten, s. Ziff. 5;

c) Verwahrung von Geldern
Für den Mandanten eingehende Gelder werden die Rechtsanwälte treuhänderisch verwahren und – vorbehaltlich Ziff. 4 und 5 – unverzüglich auf schriftliche Anforderung des Mandanten an die von ihm benannte Stelle ausbezahlen;

d) Datensicherheit
Die Rechtsanwälte werden alle verhältnismäßigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Verlust und Zugriffe unbefugter Dritter auf Daten des Mandanten treffen und laufend dem jeweils bewährten Stand der Technik anpassen.

3. Obliegenheiten des Mandanten

Die Mandatsbearbeitung erfordert die Beachtung insbesondere der folgenden Obliegenheiten des Mandanten:

a) Umfassende Information
Der Mandant wird die Rechtsanwälte über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß informieren und ihnen sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Der Mandant wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit den Rechtsanwälten mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten in Kontakt treten und sämtliche von diesen während der Mandatsbearbeitung erhaltenen Informationen an die Rechtsanwälte weiterleiten;

b) Vorsorge bei Abwesenheit und Adressänderung
Der Mandant wird die Rechtsanwälte umgehend im Hinblick auf die Änderung seiner Kontaktdaten informieren und bei einer Unerreichbarkeit von mehr als einer Woche für eine Vertretung sorgen;

c) Prüfung von Mitteilungen der Rechtsanwälte
Die Rechtsanwälte dürfen den Angaben des Mandanten ohne eigene Nachprüfung vertrauen und die vom Mandanten mitgeteilten Tatsachen ihrer Sachbearbeitung zugrunde legen. Der Mandant wird die ihm von den Rechtsanwälten übermittelten Nachrichten, Entwürfe und Schreiben der Rechtsanwälte sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben wahrheitsgemäß und vollständig wiedergegeben sind;

d) Die Übermittlung der personenbezogenen Daten des Mandanten für Speicherung und Verarbeitung iRd des erteilten Mandats.

4. Vergütung

Die Abrechnung des Mandats erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), soweit nicht eine individuelle Vergütungsvereinbarung mit den Rechtsanwälten geschlossen wurde. Die für die Tätigkeit der Rechtsanwälte nach dem RVG anfallenden Gebühren richten sich, mit Ausnahme von Strafsachen oder bestimmten sozialrechtlichen Angelegenheiten, nach dem Gegenstandswert des Mandats und/oder nach einer gesondert vereinbarten Vergütungsvereinbarung.

Werden in außergerichtlichen Angelegenheiten niedrigere als die im RVG vorgesehenen Gebühren vereinbart, ist eine solche Vereinbarung nur verbindlich, wenn sie mindestens in Schrift- oder Textform geschlossen wurde.

Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten außergerichtlich sowie in der ersten Instanz kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren oder sonstiger Kosten besteht; in solchen Verfahren trägt unabhängig vom Ausgang jede Partei ihre Kosten selbst. Dies gilt grds. auch für Kosten in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Der Mandant ist verpflichtet, auf Anforderung der Rechtsanwälte einen angemessenen Vorschuss und nach Beendigung des Mandats die Zahlungsansprüche der Rechtsanwälte vollständig auszugleichen; dies gilt unabhängig davon, ob dem Mandanten in diesem Zusammenhang Zahlungs- bzw. Erstattungsansprüche gegen eine Rechtsschutzversicherung, die Gegenseite oder Dritte zustehen.

Zur Sicherung der Zahlungsansprüche der Rechtsanwälte gegen den Mandanten tritt der Mandant hiermit sämtliche gegenüber der Gegenseite, seiner Rechtsschutzversicherung oder sonstigen Dritte auf die Zahlung von Geld gerichteten Ansprüche an die dies annehmenden Rechtsanwälte ab.

5. Rechtsschutzversicherung

Sofern der Mandant die Inanspruchnahme einer von ihm unterhaltenen Rechtsschutzversicherung wünscht und die Rechtsanwälte beauftragt, Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, sind die Rechtsanwälte unwiderruflich von ihrer Verschwiegenheitsverpflichtung befreit.

Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass durch die Einholung der Kostendeckungszusage durch den Rechtsanwalt grundsätzlich eine Geschäftsgebühr nach VV 2300 RVG aus dem Gegenstandswert (Gegenstandswert sind die voraussichtlich zu erwartenden Kosten für die Angelegenheit, für die Kostendeckung angefragt wird) anfällt.

Das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung führt zu keiner Änderung der Vertrags- und Leistungsbeziehung zwischen dem Mandanten und den Rechtsanwälten; die Rechtsanwälte werden ihre Leistung ausschließlich für und gegenüber dem Mandanten erbringen und in Rechnung stellen, der Mandant wird umgekehrt die geschuldete Vergütung gegenüber den Rechtsanwälten begleichen. Bei den Rechtsanwälten eingehende Erstattungsleistungen werden die Rechtsanwälte umgehend an den Mandanten auskehren, soweit durch den Mandanten kein Zahlungsrückstand bei den Rechtsanwälten besteht.

Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass eine Versicherungsleistung im Hinblick auf die Vergütung der Rechtsanwälte in der Regel nur die gesetzlichen Mindestgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abzüglich eines nach dem Versicherungsvertrag vereinbarten Selbstbehalts umfasst und die Versicherungsleistung idR nicht zu einer vollständigen Deckung des finanziellen Aufwands der anwaltlichen Beratung bzw. Vertretung des Mandanten führt.

Der Mandant ist einverstanden, dass die Rechtsanwälte gem. § 86 Versicherungsvertragsgesetz iVm den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen der Rechtsschutzversicherer idR Kostenerstattungen in dem Umfang unmittelbar an die Rechtsschutzversicherung auskehren, in dem die Rechtsschutzversicherung Leistungen gegenüber dem Mandanten erbracht hat.

6. Kommunikation

Soweit nicht durch schriftliche Vereinbarung ausdrücklich ein bestimmter Kommunikationsweg und ggf. Vorkehrungen gegen Zugriffe Dritter vereinbart wurden, kommen die Rechtsanwälte ihrer Informationspflicht durch die Nutzung eines der vom Mandanten mitgeteilten Kommunikationswege nach. Die insoweit vom Mandanten mitgeteilten Kontaktdaten sind bis zur Mitteilung einer Änderung maßgeblich.

Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass insbesondere die Kommunikation per E-Mail nicht vor Zugriffen Dritter geschützt ist, sofern beim Sender und beim Empfänger nicht technische Vorkehrungen (insbesondere Verschlüsselung, keine Verwendung des HTML-Formats) getroffen wurden.

7. Haftungsbeschränkung

Die Haftung der Rechtsanwälte aus dem zwischen ihnen und dem Mandanten bestehenden Mandat auf Ersatz eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens ist auf 1.000.000,00 EUR beschränkt (§ 52 Abs. 1 S. 1 Ziff. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung). Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung, ferner nicht für eine Haftung für schuldhaft verursachte Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.

Die Rechtsanwälte haben eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die je Versicherungsfall 500.000 EUR abdeckt (maximal 1 Mio. EUR pro Versicherungsjahr). Sofern der Mandant wünscht, eine über diesen Betrag hinausgehende Haftung abzusichern, besteht für jeden Einzelfall die Möglichkeit einer Zusatzversicherung, die auf Wunsch und Kosten des Mandanten abgeschlossen werden kann.

8. Abtretung

Rechte aus dem Mandat dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Rechtsanwälte abgetreten werden.

9. Schlichtungsstelle und Gerichtsstand

Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle in Deutschland für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus einem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin. Die Rechtsanwälte sind nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Für den Fall, dass Meinungsverschiedenheiten mit einem sachbearbeitenden Rechtsanwalt nicht beigelegt werden können, bietet die Kanzlei der Rechtsanwälte eine interne Streitschlichtung an.

Als Gerichtsstand wird der Sitz der Rechtsanwälte vereinbart, sofern der Mandant Unternehmer ist oder unabhängig davon für den Fall, dass der Mandant nach Auftragserteilung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Leistungsort der Rechtsanwälte ist der Sitz der Kanzlei der Rechtsanwälte, es sei denn, es wird schriftlich ein anderer Leistungsort ausdrücklich vereinbart.

10. Schlussbestimmungen

Die nachfolgenden Datenschutzhinweise (Anlage 1) und die Informationen zu einem Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (Anlage 2) sind wesentliche Bestandteile dieser allgemeinen Mandatsbedingungen.

Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen dem Mandanten und den Rechtsanwälten gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollte eine dieser Mandatsbestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu vereinbaren, die wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Regelung am Nächsten kommt.

Anlage 1 (Datenschutzhinweise)

Verantwortlicher iSd Datenschutzgesetze ist
Olaf Taubert, Lange Str. 12, 31515 Wunstorf

Kontaktaufnahme des Mandanten
Bei einer Kontaktaufnahme des Mandanten werden die vom Mandanten übermittelten personenbezogenen Daten gespeichert. Diese Daten werden ausschließlich für die Beantwortung der Anfrage verarbeitet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) der DS-GVO bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO, wenn die Anfrage auf einen Vertragsschluss gerichtet ist. Die Daten werden gelöscht, wenn der Zweck der Verarbeitung wegfällt, zB die Anfrage abschließend beantwortet ist. Mündet die Anfrage in ein Mandatsverhältnis, werden die Daten spätestens nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.

Soziale Aktivitäten, rechtliche Information und Kanzleiveranstaltungen
Wir nutzen personenbezogene Daten (Name, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Anschrift), um Mandanten zum Geburtstag zu gratulieren, über aktuelle rechtliche Entwicklungen zu informieren, zu Kanzleiveranstaltungen einzuladen sowie für den Versand von Weihnachtskarten. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO.

Sie können der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu diesen Zwecken jederzeit per E-Mail an info@kanzlei-wunstorf.de widersprechen. Die Daten werden gelöscht, wenn Sie der Verarbeitung widersprochen haben oder der Zweck der Verarbeitung weggefallen ist und wir nicht aus gesetzlichen Gründen zu einer weiteren Speicherung verpflichtet sind.

Rechte des Mandanten

Dem Mandanten (nachfolgend „betroffene Person“ genannt) stehen im Zusammenhang mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten die folgenden Rechte zu:

1. Auskunftsrecht

​(1) Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informationen:

a) die Verarbeitungszwecke;

b) die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;

c) die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;

d)
falls möglich, die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;

e) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;

f) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;

g) wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;

h) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und Abs. 4 DS-GVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.

(2)
Werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DS-GVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.

2. Recht auf Berichtigung

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

3. Recht auf Löschung

(1) Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:

a)
Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.

b) Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) oder Art. 9 Abs. 2 lit. a) DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

c) Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.

d) Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.

e) Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.

f) Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.

(2) Hat der Verantwortliche die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gemäß Absatz 1 zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass eine betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist

a)
zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;

b) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;

c) aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h) und i) sowie Art. 9 Abs. 3 DS-GVO;

d) für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Art. 89 Abs. 1, soweit das in Absatz 1 genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder

e) zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

(1) Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

a) die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,

b) die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;

c) der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder

d) die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

(2) Wurde die Verarbeitung gemäß Abs. 1 eingeschränkt, so dürfen diese personenbezogenen Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Einwilligung der betroffenen Person oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

5. Recht auf Datenübertragbarkeit

(1) Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern

a) die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) oder Art. 9 Abs. 2 lit. a) DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO beruht und

b) die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

(2) Bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Abs. 1 hat die betroffene Person das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist.

Das Recht gemäß Abs. 1 darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.

Dieses Recht gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

6. Widerspruchsrecht

Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e) oder f) DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft kann die betroffene Person ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren ausüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

7. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.

Anlage 2 (Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen)

Sofern der Mandant Verbraucher iSd § 13 BGB ist, das Mandat ausschließlich unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln zustande kam und der Vertragsschluss im Rahmen eines von den Rechtsanwälten für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- und Dienstleistungssystem erfolgte, steht dem Mandanten ein Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

​Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Name der Kanzlei, Anschrift, Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse) mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienst Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.