Unsere engagierten Rechtsanwälte unterstützen Sie mit Hilfe eines hervorragend qualifizierten Büros in vornehmlich erbrechtlichen Angelegenheiten.
Sie sind eingeladen, uns Ihr erbrechtliches Anliegen vorzutragen, um mit uns einen für Sie persönlich passenden Lösungsweg zu finden. In unserer Funktion als Rechtsanwälte vertreten wir Ihre parteilichen Interessen.
Notare
Ein Notar nimmt Beglaubigungen und Beurkundungen von Testamenten, Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vor. In der Eigenschaft als Notare handeln Notar a.D. Dr. Werwitzki und Notar Taubert in amtlicher Funktion und nicht als Rechtsanwälte.
Erbrecht
Unsere Kanzlei kümmert sich auch im Anwaltsbereich um eine Vielzahl von Angelegenheiten im Bereich Erbrecht, egal ob Sie ein Testament errichten, Ihren Pflichtteil geltend machen oder sich als Erbe beraten lassen möchten. Häufig geht es dabei für die Mandanten um sehr viel Geld. Nicht selten sind auch enge Verwandtschaftsbeziehungen berührt und daher die rechtlichen Auseinandersetzungen von starker persönlicher Anspannung geprägt. Unsere Erfahrung im Umgang mit diesen Problemen ist ein Gewinn für Sie. Der Kanzleigründer Herr Dr. Werwitzki ist auf erbrechtlichem Gebiet promoviert und Fachanwalt für Erbrecht. Auch Herr Taubert kann als Fachanwalt für Erbrecht auf jahrelange Erfahrung in der erbrechtlichen Beratung zurückblicken. Seine Qualifikation als Mediator hilft auch bei schwierigen persönlichen Konstellationen weiter.